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Kategorien: technische Informationen

Wassergeführte Öfen

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Wann sind wassergeführte Öfen messpflichtig?

Sie möchten sich einen wassergeführten Kaminofen, Heizkamin oder Kachelofeneinsatz anschaffen und wissen nicht genau ob dieser dann Messpflichtig wird?
Dann möchten wir Ihnen etwas informationen nachstehen geben über das Thema.

Ob ein neuer wasserführender Kaminofen, Heizkamin oder Kachelofeneinsatz messpflichtig wird, hängt von seiner Einstufung - siehe dazu die nachstehende Tabelle - ab und natürlich auch sehr stark von dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger. Es wird unterschieden zwischen einer Einzelraumfeuerstätte (Ofen) oder einer Zentralfeuerstätte (z.B. Ölkessel). Wenn die wassergeführte Einzelraumfeuerstätte im Verhältniss zu der Wohnraumfläche zu viel Leistung hat wird diese messpflichtig ist und muss wie eine Zentralfeuersätte wiederkehrend gemessen werden.

Hinweis: Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Einzelraumfeuerstätte (Ofen) die in die Messpflichtigkeit eingestuft wird und dabei eine positive Messung herauskommt ist sehr gering.

 

Baujahr Gebäude

Raum bis 20m²

Raum bis 30m²

Raum bis 40m²

Raum bis 50m²

Raum bis 60m²

vor 1982

11 KW

14,5 KW

15 kW

nach DIN EN 12831

nach DIN EN 12831

1983 - 1994

8 KW

9 KW

11 KW

13 KW

15 KW

1995 - 2006

8 KW

8 KW

9 KW

11 KW

12,5 KW

ab 2007

8 KW

8 KW

8,5 KW

10 KW

12 KW